• Errichtung von Kauf-, Pacht- und Überlassungsverträgen
• Kaufverträge für Eigentumswohnungen
• Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gegenüber der Wohnungs- eigentumsgemeinschaft bzw. Durchsetzung von Rechts- ansprüchen zw. Wohnungseigentümern untereinander
• Wahrung der Interessen des Wohnungseigentümers gegenüber der Hausverwaltung
• Beratung in Fragen der Betriebskostenabrechnungen
• Vertretung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer betreffend Nutzung ihrer Eigentumseinheit
• Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht aus Immobilienverträgen
• Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus Immobilienverträgen
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