• Vertretung von Baufirmen, Professionisten und Architekten
• Vertretung von Bauherrn, Wohnungskäufern, etc.
• Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, insbesondere Baumängel und Bauschäden
• Haftung des Architekten, des Planers und der örtlichen Bauaufsicht
• Abwicklung von Versicherungsfällen Abwehr von Schadenersatzansprüchen
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