Immobilien und Liegenschaftsrecht

• Errichtung von Kauf-, Pacht- und Überlassungsverträgen

• Kaufverträge für Eigentumswohnungen

• Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gegenüber der Wohnungs- eigentumsgemeinschaft bzw. Durchsetzung von Rechts- ansprüchen zw. Wohnungseigentümern untereinander

• Wahrung der Interessen des Wohnungseigentümers gegenüber der Hausverwaltung

• Beratung in Fragen der Betriebskostenabrechnungen

• Vertretung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer betreffend Nutzung ihrer Eigentumseinheit

• Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht aus Immobilienverträgen

• Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus Immobilienverträgen