Baugewährleistungsrecht und Architektenhaftung

• Vertretung von Baufirmen, Professionisten und Architekten

• Vertretung von Bauherrn, Wohnungskäufern, etc.

• Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, insbesondere
   Baumängel und Bauschäden

• Haftung des Architekten, des Planers und der örtlichen Bauaufsicht

• Abwicklung von Versicherungsfällen Abwehr von Schadenersatzansprüchen